Gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr, Frauen wie Männer, können sich beim Hausarzt alle drei Jahre untersuchen lassen. Gesetzlich Versicherte zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr können den Gesundheitscheck einmalig durchführen lassen. Der Check beinhaltet eine ausführliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung sowie eine labortechnische Untersuchung des Blutes, Urins sowie der Stuhlprobe.
Viele Erkrankungen beginnen schleichend, ohne zunächst Beeinträchtigungen oder Beschwerden zu verursachen. Doch schon Erkrankungen in ihren frühen Stadien können mit der Zeit gesundheitliche Spätfolgen mit sich bringen. Bluthochdruck oder ein Diabetes mellitus können dauerhafte Schäden vor allem an Nieren oder Gefäßen verursachen. Diese Schäden können dann zur koronaren Herzkrankheit oder Schlaganfall führen. Der regelmäßige Gesundheitscheck soll mögliche Erkrankungen rechtzeitig und möglichst in frühen Stadien erkennen, um gegebenenfalls weitergehende gezielte Diagnostik und therapeutische Maßnahmen einzuleiten.
Mögliche Auswirkungen des Risikoprofils im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung können in den Arzt-Patienten-Gesprächen erörtert werden.
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