Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen bei Ärztinnen und Ärzten, die der Patient oder die Patientin selbst bezahlen müssen. Sie heißen kurz „IGeL“ oder „Selbstzahlerleistungen“.
Darunter sind diagnostische und therapeutische Verfahren zu verstehen, die nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs sind bzw. nicht in den Bereich der GKV fallen.
Es sind Leistungen, die nicht medizinisch notwendig ist, aber im Einzelfall sinnvoll sein kann.
Im Einzelfall kann es sich jedoch um medizinisch sinnvolle und empfehlenswerte Leistungen handeln. Hierzu zählen:
Arztleistungen, die ohne begründeten Krankheitsverdacht oder mit innovativen Behandlungsmethoden durchgeführt werden.
Der größte Teil der heutzutage in der Praxis durchgeführten IGeL sind Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. Beispiele sind der Ultraschall der Brust, die Glaukom-Früherkennung (Grüner Star) sowie der Ultraschall der Halsschlagader oder des Herzens. Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar grundsätzlich vertragsärztliche Leistungen sind, aber im konkreten Fall auf Wunsch des Patienten als privatärztliche Leistung erbracht werden. Manche dieser Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in bestimmten Risikofällen (familiäre Vorbelastung) oder bei begründetem Krankheitsverdacht. In allen anderen Fällen, in denen die zusätzlichen Untersuchungen auf eigenen Wunsch der Patient oder die Patientin ohne medizinische Notwendigkeit erfolgen, müssen die Kosten selbst bezahlt werden.
Vor Behandlungsbeginn wird mit dem Krankenversicherten ein schriftlicher Behandlungsvertrag über die Leistungen abgeschlossen. Diese Leistungen werden nicht von der Krankenkasse erstattet.
Diagnostische Maßnahmen im Rahmen der Notfallabklärung sind immer eine Kassenleistung
Sie planen eine Reise?
Sie wollen in ein exotisches Land reisen, oder einfach die Sonne in Europa genießen?
Wer in fremde Länder reist, setzt sich vielfältigen Gesundheitsgefahren aus. Mit diesen Gefahren befasst sich die so genannte Reisemedizin. Allgemeine Gesundheitschecks und Beratungen im Zusammenhang mit privaten Reisen sind ebenso individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wie Schutzimpfungen, es sei denn, dass im öffentlichen Interesse das Einschleppen einer Infektionskrankheit verhindert werden soll (§20d SGB-V). Die Leistungen der Reisemedizin werden vorab nicht von den Krankenkassen übernommen. Die meisten Kassen übernehmen aber einen Teil der Kosten, dazu reichen Sie Ihre Rechnung von uns und der Apotheke bei Ihrer Krankenkasse ein.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen Reiseimpfungen als sogenannte Satzungsleistungen freiwillig übernehmen.
Bei den Laboruntersuchungen erfolgt eine separate Rechnungsstellung durch das Labor.
Atteste und Gutachten
Ärztliche Atteste und Serviceleistungen für Freizeit, Sport und Urlaub
Beispiele: Sportmedizinische Untersuchungen, Beratung vor Fernreisen und Reiseimpfungen, Untersuchung und Bescheinigung bei Reiserücktritt.
Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis auf der Arbeitsstelle dienen, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Bescheinigungen, Berichte und Gutachten im Auftrag der Kassen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber.