Bitte denken Sie an Ihr
Versichertenkärtchen (eGK)
Liebe Patientinnen und Patienten,
Bitte denken Sie bei jedem Arztbesuch Ihren Versicherungsnachweis (elekt. Gesundheitskarte eGK) mitzubringen und vorzulegen.
Dies greift auch bei der Abholung von Rezepten durch Boten.
Sollten Sie einen Botengang für „Ihre Liebste oder Liebsten“ machen, denken Sie ebenso daran.
Ohne Versicherungskarte können wir Sie nur in Notfällen behandeln.
Wir sind nach §291 SGB V verpflichtet die eGK einzulesen, da diese als Versicherungsbestätigung dient und somit erst eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erlaubt.
Sollten Sie Ihre eGK verloren haben, so können Sie sich telefonisch bei Ihrer Krankenversicherung eine Versicherungsbestätigung bestellen.
Diese können Sie gerne bei uns einreichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
ACHTUNG!
Unsere SCHLIEßZEITEN sind bei PRAXIS hinterlegt
Ihr MVZ Dr. Riffelmacher Team