Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, ihre Haut alle zwei Jahre auf Hautkrebs und dessen Vorstufen untersuchen zu lassen. Hautkrebs gehört zu einer der häufigsten Krebserkrankungen. Die Hautkrebsvorsorge dient der Früherkennung von Hautveränderungen, die sich unerkannt zu Hautkrebs entwickeln kann. Eine frühzeitige Erkennung kann in den meisten Fällen erfolgreich behandelt oder geheilt werden.
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